Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (§ 455 BGB). Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf unsere Ware, sowie Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Wir sind berechtigt, bei jeglichem vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware kostenfrei an uns herauszuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in einem ordentlichen Geschäftssinne weiterzuveräußern. Die Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages tritt er bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den Pfändenden auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle hieraus entstandenen Kosten trägt der Käufer. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder Anderen zugäglich zu machen.
Die Gefahr geht selbst bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Geringe Abweichungen bei Maßen und Ausführungen sind zulässig. Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen. Rücknahme von Versandmaterial erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbahrung möglich.
Weitere Transportzeiten werden mit € 60,-- (inkl. MWST) je angefangene 1/2 Stunde berechnet und sind direkt bei Anlieferung an den Auslieferungsfahrer zu zahlen.
Verbindliche Zusagen über Transporte zur Verwendungsstelle können nur nach einer kostenpflichtigen Ortsbesichtigung gemacht werden und sind schriftlich zu fixieren. Wenn Transporte über Stufen nicht möglich sind , mehr Personal als die übliche LKW-Besatzung ( 2 Mann ) oder ein Transport mittels Kran erforderlich wird, werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Die entstehenden Kosten werden nach Zeitnachweis berechnet und sind bei Lieferung zu unterzeichnen. Mit Unterschrift wird die einwandfreie Lieferung der Ware und die benötigte Zeit für die Lieferung bestätigt. Kann der Liefergegenstand aus welchen Gründen auch immer nicht an die gewünschte Verwendungsstelle geliefert werden, entbindet dies nicht vom Vertrag. Sollte eine weitere Anfahrt erforderlich sein, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz, Waren die als gebraucht erworben werden sind von der Gewährleistung generell ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Unternehmer müssen uns sichtbare Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Lieferdatum schriftlich anzeigen, sonst ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Lieferdatum sichtbare Mängel schriftlich anzeigen. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Anzeige bei uns. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferdatum, für Verbraucher 2 Jahre ab Lieferdatum. Die Gewährleistungspflicht erlischt bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Lieferdatum. Bei beschädigten Sendungen darf der Besteller keine -reine Quittung- unterzeichnen und muss unverzüglich eine schriftliche Bestandsaufnahme der beschädigten Sendung an uns und auch an den Frachtführer übermitteln.
Für unsere Produktangaben übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Die Produktbeschreibungen beschreiben nur die Beschaffenheit der Produkte und Leistungen. Sie stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar.
Zahlungen erfolgen im Allgemeinen im Rahmen der Anlieferung, unsere Monteure sind inkassoberechtigt. Bei Zahlung mit Vorkasse gewähren wir 3 % Skonto. Sie erhalten hierzu eine Vorkasserechnung, sowie nach Lieferung eine ordnungsgemäße Rechnung. Ersatzteile sowie Reparaturen werden generell nur nach Zahlung vor Ort ausgeführt
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Montagearbeiten werden nur nach vorliegendem, schriftlichen Auftrag ausgeführt. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller notwendige Angaben über die Lage verdeckter Strom-Gas-Wasserleitungen etc. zu machen. Verzögert sich die Montagezeit auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten wie Wartezeit usw. zu tragen.
Reparaturarbeiten werden nach schriftlichem Auftrag, Zeit-u. Materialaufwand abgerechnet. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Reparaturpreise.
Erfüllungsort istKaufungen (Deutschland), mit zuständigem Amtsgericht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, europäisches Recht findet keine Anwendung.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform